Kommunikationsinformatik FAQ Praxisphase |
Informationen zur Praxisphase finden sich
Bachelor
Die Praxisphase ist laut ASPO-Anlage Bachelor mit 12 ECTS-Punkten angesetzt. Das sind 12*30=360 Stunden. Es werden 10-Wochen-Verträge abgeschlossen, dies ermöglicht z.B. bei einer 38-Stunden-Woche auch einzelne freie Tage, wie etwa für die Teilnahme an Nachprüfungen (s. auch Frage bzgl. Klausuren).
Der Zeitraum der Bachelor-Praxisphase beginnt am 1. August und endet nach 10 Wochen.
Der Zeitraum der Master-Praxisphase umfasst das 3. Fachsemester, d.h. in der Regel 1.10.-31.03..
Master
Die Praxisphase ist laut ASPO-Anlage Master mit 20 ECTS-Punkten angesetzt. Das sind 20*30=600 Stunden. Es werden Verträge von 4-6 Monaten abgeschlossen. Dies ermöglicht z.B. bei einer 30-Stunden-Woche auch den Besuch der ein oder anderen Wahlpflichtveranstaltung oder die Teilnahme an Prüfungen. auch Frage bzgl. Klausuren).
Bachelor
Die Prüfungen des 4. Semesters liegen vor dem Praxisphasenzeitraum. Wenn an anderen Prüfungen teilgenommen wird, ist der Praxisbetrieb während des Bewerbungsgesprächs darüber zu informieren. Einzelne Prüfungen des 4. Semesters können in der letzten Vorlesungswoche liegen.
Master
Da es über die Zeitspanne von 6 Monaten gerechnet kein Vollzeitpraktikum darstellt, bleibt genügend Zeit für Klausurvorbereitung und Prüfungsteilnahme.
Es können prinzipiell alle informatiknahen und telekommunikationsnahen
Tätigkeiten ausgeübt werden. Letztlich ist die Zustimmung des
betreuenden Professors Voraussetzung für eine anerkennungsfähige
Praxisphase.
Es empfiehlt sich, zunächst die eigenen Interessen zu hinterfragen,
danach auf eigene Initiative Unternehmen zu kontaktieren und parallel
dazu das Praxisreferat und/oder einen Professor der Kommunikationsinformatik
mit dem entsprechenden Fachgebiet um Unterstützung bei der Suche nach
einem Praktikumsplatz zu bitten.
Vergleichen Sie hierzu die Arbeitsgebiete der Professoren
aus der Kommunikationsinformatik, die Sie in der
Personalübersicht
der Fakultät IngWi
finden.
Die in den Listen des kooperativen Studiums genannten Betriebe nebst Ansprechpartner sind einer Praxisphase gegenüber besonders aufgeschlossen, siehe Liste KI oder Liste PI.
Nein, die Praxisphase muss laut ASPO § 13(5) einen zusammenhängenden Zeitraum darstellen. Ausnahmeregelungen gelten für Studierende im kooperativen Studium.
Die HTW benutzt ein einheitliches Formular für Praxisphasen. Dort sind der Praxisbetrieb, der Praxisbetreuer, der betreuende HTW-Professor und persönliche Angaben einzutragen.
Es empfiehlt sich, vor dem Ausfüllen des Formulars die angestrebten Tätigkeitsschwerpunkte mit dem betreuenden Professor durchzugehen, damit sichergestellt ist, dass die Praxisphase dem Studium inhaltlich angemessen ist (s.a. Frage 5).
Zwischen Student und Praxisbetrieb wird ein Praktikumsvertrag geschlossen. Musterverträge sind im Praxisreferat erhältlich.
Das Praxisreferat erstellt bei Bedarf eine Bescheinigung.
Es ist sinnvoll, den betreuenden Professor etwa alle zwei Wochen
darüber zu informieren, welche Erfahrungen während des
Praktikums gemacht bzw. welche Teilprojekte abgeschlossen wurden.
Laden Sie den betreuenden Professor
während der zweiten Hälfte Ihres
Praktikums in den Betrieb ein, vorzugsweise bei gleichzeitiger
Anwesenheit des Firmenbetreuers.
Der erfolgreiche Abschluss der Praxisphase setzt voraus, dass
Das Praxisreferat erstellt bei Bedarf eine Bescheinigung.
Nein, durch das Wissen der vorangegangenen Semester sind anpruchsvollere Tätigkeiten möglich, als dies vorher der Fall wäre.
Prinzipiell ja. Wenn man allerdings dennoch den Bachelorabschluss nach dem 6. Semester anstrebt, ist zu erwarten, dass dies in zeitlichem Konflikt mit der dort vorgesehenen Abfassung der Bachelor-Thesis steht.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 MiLoG (siehe auch [gesetze-im-internet.de, PDF]) fallen Pflichtpraktika nicht unter diese Regelung.
Allgemein gilt sogar, dass Praktikanten die nicht mehr als 3 Monate im Unternehmen beschäftigt sind, in keinem Fall unter das Mindestlohngesetz fallen. Für das Praktikum im KI-Master bedeutet dies, dass das Unternehmen unter Umständen nachweisen muss, dass es sich bei dem durchgeführtem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt. Einfach eine Nachricht (E-Mail) an das Praxisreferat senden und abwarten.