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Code: UI-SWW-25 |
6VU (6 Semesterwochenstunden) |
6 |
Studiensemester: 3 |
Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Prüfungsart:
Klausur 180 min
[letzte Änderung 29.10.2024]
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UI-SWW-25 Umweltingenieurwesen, Bachelor, ASPO 01.10.2025
, 3. Semester, Pflichtfach
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Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 90 Veranstaltungsstunden (= 67.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 112.5 Stunden zur Verfügung.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
UI-HYD Hydromechanik
[letzte Änderung 29.10.2024]
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Prof. Dr.-Ing. Joachim Dettmar |
Dozent/innen: Prof. Dr.-Ing. Joachim Dettmar
[letzte Änderung 29.10.2024]
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Lernziele:
Die Studierenden können die Grundlagen, Zusammenhänge und Bedeutung der Siedlungswasserwirtschaft für den Umweltschutz skizzieren. Sie sind in der Lage die Größe und stoffliche Belastung verschiedener Abwasserströme zu berechnen. Die Studierenden können Entwässerungssysteme und deren Bauwerke erläutern und einfache Systeme konzipieren. Sie sind in der Lage auf der Basis einfacher Fließzeitverfahren erforderliche Kanalquerschnitte zu bemessen. Die Studierenden können einfache praxisrelevante Aufgabenstellungen der Abwasserableitung bearbeiten. Die Systematik und Anordnung der zentralen Bauwerke der Regenwasserbehandlung und -rückhaltung in Trenn- und Mischsystem können skizziert werden. Die Studierenden können Reckenrückhalteräume nach dem einfachen Verfahren des Arbeitsblattes DWA-A 117 dimensionieren. Die Grundlagen von Bau, Betrieb und Instandhaltung von Kanälen können von den Studierenden dargelegt werden. Die Studierenden können die Bedeutung der Sicherung der Trinkwasserqualität erklären. Sie können die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben skizzieren. Sie sind in der Lage, Trinkwasserbedarfsprognosen zu erstellen, darauf aufbauend die verschiedenen Ressourcen auf Eignung zu überprüfen. Sie können die verschiedenen Rohwasserarten und die Möglichkeiten der Fassung bzw. Gewinnung unterscheiden. Die Studierenden können Vertikalfilterbrunnen konzipiereen und berechnen.
[letzte Änderung 29.10.2024]
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Inhalt:
Grundlagen der Abwasserentsorgung -Schmutzwasserzusammensetzung -Schmutzwasservolumenströme inklusive zeitlicher Verteilung -Grundstücksentwässerung (Definitionen, Symbole, Querschnitte) -Rohrmaterialien (Steinzeug, Beton, Mauerwerk, Kunstoff, Stahl) -Entwässwerungssysteme -Regenstatistik, Regenmodelle -Verfahren der Kanalnetzberechnung -Zentrale Regenwasserbehandlung und -rückhaltung in Misch- und Trennsystemen. Grundlagen der Wasserversorgung Aufbauend auf einer umfassenden Darstellung der in Deutschland vorhandenen Wassserresourcen und deren qualitativer Bewertung werden die Grundlagen der Sicherung und Fassung dieser Ressourcen dargestellt. Vertieft werden die Verfahren der Gewinnung von Grundwasser vermittelt. -Beduetung und Anforderung an das Trinkasser -Wassercharta des Europarates -WHasserhaushaltsgesetz; Wasserrahmenrichtlinien, Trinkwasserverordnung, DIN 2000 -Komponenten der Wasserversorgung: Gewinnung, Aufbereitung, Spitzenwerte, Wasserverluste -Wasserhaushaltsgleichung -Grundlagen der GW-Strömung: Filtergesetz nach Darcy, kf-Wert-Bestimmung -Brunnenberechnung nach Sichardt und unter Berücksichtigung der GW-Neubildung -Verfahren zur GW-Anreicherung.
[letzte Änderung 29.10.2024]
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Literatur:
• ATV-Handbuch, Bau und Betrieb der Kanalisation, Berlin. • DWA-Regelwerk (Arbeits- und Merkblätter): A102, A105, A110, A111, A112, A117, A118, A121, A125, A128, A138, A166, M153, M176, M178, M182. • Imhoff: Taschenbuch der Stadtentwässerung, München, Wien • Siedlungswasserbau Teil 2: Kanalisation, Düsseldorf • BMI: Künstl. Grundwasseranreicherung, • Damrath/Cord-Landwehr: Wasserversorgung • Mutschmann/Stimmelmayr, Taschenbuch der Wasserversorgung • Grombach/Haberer/Merkl/Trueb: Handbuch der Wasserversorgungstechnik • Handtke: Vergleichende Bewertung von Anlagen zur Grundwasseranreicherung
[letzte Änderung 29.10.2024]
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