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Gerechtigkeit - grundlegende Zugänge für soziale Berufe

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Gerechtigkeit - grundlegende Zugänge für soziale Berufe
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Bachelor, Ordnung 01.10.2026
Code: BSozP-25-345
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2S (2 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: 1
Pflichtfach: nein
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Seminarbeitrag
Prüfungsart:


[noch nicht erfasst]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BSozP-25-345 Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Bachelor, Ordnung 01.10.2026 , 1. Semester, Wahlpflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 30 Veranstaltungsstunden (= 22.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 67.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen:
Prof. Dr. Sebastian Rahn


[letzte Änderung 14.09.2026]
Lernziele:
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
•        Die Studierenden können zentrale Begriffe und Fragestellungen sozialer Gerechtigkeit erläutern und voneinander abgrenzen.
•        Die Studierenden können ausgewählte gerechtigkeitstheoretische Ansätze in ihren Grundannahmen darstellen und miteinander vergleichen.
•        Die Studierenden können gesellschaftliche Problemlagen und berufspraktische Fallbeispiele aus unterschiedlichen gerechtigkeitstheoretischen Perspektiven analysieren.
•        Die Studierenden können normative Begründungen für professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit kritisch prüfen und argumentativ vertreten.
•        Die Studierenden können die Möglichkeiten und Grenzen gerechtigkeitstheoretischer Ansätze für die Begründung und Reflexion ihrer Praxis beurteilen.


[letzte Änderung 14.09.2026]
Inhalt:
Aufgaben der Sozialen Arbeit. Doch wie lässt sich soziale Gerechtigkeit herstellen? Anhand welcher Maßstäbe kann das Handeln in sozialen Berufen als gerecht oder ungerecht beurteilt werden? Und wie lässt sich die Soziale Arbeit selbst gerechtigkeitstheoretisch begründen? Im Seminar wird diesen Fragen anhand unterschiedlicher gerechtigkeitstheoretischer Zugänge nachgegangen. Die Studierenden setzen sich anhand von Fallbeispielen unter anderem mit deontologischen und utilitaristischen Perspektiven auf Gerechtigkeit auseinander und diskutieren deren Bedeutung für die berufliche Praxis.
 
Warum ist Armut ungerecht? Inwieweit ist eine Gesellschaft moralisch verpflichtet, ihren Bürger*innen eine soziale Infrastruktur bereitzustellen? Und worin besteht der Unterschied zwischen dem Guten und dem Gerechten? Die Fragen bilden weitere beispielhafte Bezugspunkte des Seminars. Im Rahmen ihrer Seminarbeiträge untersuchen die Studierenden eine ausgewählte Fragestellung aus der Perspektive eines der behandelten theoretischen Ansätze und stellen ihre Überlegungen im Seminar zur Diskussion.


[letzte Änderung 14.09.2026]
Literatur:
•        Kersting, W. (2025): John Rawls zur Einführung (5., korrigierte Aufl.). Hamburg: Junius.
•        Nussbaum, M. (2012): Menschliches Tun und soziale Gerechtigkeit. Zur Verteidigung des aristotelischen Essentialismus. In: H. Steinfath (Hrsg.), Was ist ein gutes Leben? (S. 196–234). Frankfurt a. M.: Suhrkamp.
•        Otto, H.-U., Scherr, A. & Ziegler, H. (2010): Wieviel und welche Normativität benötigt die Soziale Arbeit? Befähigungsgerechtigkeit als Maßstab sozialarbeiterischer Kritik. Neue Praxis, 40(2), S. 137–163.
•        Sandel, M. (2026): Gerechtigkeit. Wie wir das Richtige tun (2. Aufl.). Frankfurt a. M.: Fischer.
•        Schrödter, M. (2007): Soziale Arbeit als Gerechtigkeitsprofession. Neue Praxis, 37(1), S. 3–28.
•        Singer, P. (1972): Famine, Affluence, and Morality. Philosophy & Public Affairs, 1(3), S. 229–243.
weitere Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben


[letzte Änderung 14.09.2026]
[Sun Sep 20 03:56:16 CEST 2026, CKEY=sgxgzfs, BKEY=sp4, CID=BSozP-25-345, LANGUAGE=de, DATE=20.09.2026]