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Grundlagen des Umwelt- und Immissionsschutzrechts

(Modul inaktiv seit 01.03.2022)

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Grundlagen des Umwelt- und Immissionsschutzrechts
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Engineering und Management, Master, ASPO 01.10.2013
Code: MAM.2.2.18
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P241-0348
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3V+1U (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
4
Studiensemester: 2
Pflichtfach: nein
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Mündliche Prüfung

[letzte Änderung 13.02.2015]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

MAM.2.2.18 (P241-0348) Engineering und Management, Master, ASPO 01.10.2013 , 2. Semester, Wahlpflichtfach, nicht technisch, Modul inaktiv seit 01.03.2022
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 4 Creditpoints 120 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 75 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
MAM.2.1.6.1 Windenergiesysteme


[letzte Änderung 01.03.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Dr.-Ing. Tobias Müller
Dozent/innen:
Dr.-Ing. Michael Penth


[letzte Änderung 01.03.2022]
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung
- verfügt der/die Studierende über die Grundlagen des Umwelt -  und Immissionsschutzrechts
-verfügt der/die Studierende über Grundkenntnisse eines betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten
- ist sie/er in der Lage, zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zu unterscheiden und die entsprechende Einstufung von Anlagen durchzuführen
- kennt sie/er die wesentlichen Vorschriften zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz
- kann sie/er die wesentlichen Inhalte der TA Lärm und der TA Luft an praktischen Beispielen anwenden
- kann sie/er den Ablauf eines Genehmigungsverfahrens und die rechtlichen Anforderungen am Beispiel eines Windparks oder einer anderen Industrieanlage beschreiben
- kann sie/er einen Windpark oder eine anderen Industrieanlage vor dem Hintergrund der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben planen
- beherrscht sie/er die physikalischen Messgrößen des Schalldrucks
- ist sie/er in der Lage Immissionen zu berechnen
- kann sie/er die akustischen Emissionsquellen von Windenergieanlagen beschreiben


[letzte Änderung 13.02.2015]
Inhalt:
Vermittlung von Kenntnissen des Immissionsschutzrechts, insbesondere zur Planung und Genehmigung von Anlagen

[letzte Änderung 13.02.2015]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Vorlesung, Selbststudium der Studierenden anhand von Literatur, Übungsaufgaben

[letzte Änderung 13.02.2015]
Literatur:
Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnungen
Technische Anleitung Luft (TA Luft),
Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)


[letzte Änderung 13.02.2015]
[Sun Dec 22 17:44:10 CET 2024, CKEY=mgduui, BKEY=mm, CID=MAM.2.2.18, LANGUAGE=de, DATE=22.12.2024]